Liebe Patientin
lieber Patient
wir freuen uns, dass Sie sich für die Behandlung bei uns entschieden haben.
Um Behandlungsunterbrechungen und größere Wartezeiten für Sie zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen Termine. Hierzu weisen wir darauf hin, dass Sie durch die Terminvereinbarung mit uns einen Behandlungsvertrag nach § 615 BGB eingehen. Für nicht abgesagte Termine berechnen wir Ihnen privat – entsprechend aktueller Gerichtsurteile – 100% und für zu spät abgesagte Termine 50% des Behandlungssatzes.
Da wir eine reine Bestellpraxis sind, sind Termine frühestmöglich – in der Regel 24 Stunden vorher – spätestens aber bis 7.00 Uhr am Behandlungstag abzusagen, damit wir Patienten von unserer Warteliste einbestellen können.
Unsere Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 7.00 bis 20.00 Uhr, sowie freitags von 7.00 bis 15.00. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Absagen können auch per E-Mail an Rezeption@arzd.de übersandt werden.
Für gesetzlich Versicherte:
Für Ihre Heilmittelverordnung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil zu entrichten. Er setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes, zuzüglich 10,00 € Rezeptgebühr. Ihren genauen Eigenanteil errechnet unsere Anmeldung für Sie. Der Eigenanteil ist spätestens bei der ersten Behandlung, per EC- Cash, SEPA- Lastschriftmandat oder auf Rechnung zu entrichten. Der Eigenanteil entfällt, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres gültigen Befreiungsausweises. Bei Behandlungsabbruch besteht Erstattungsanspruch für zuviel gezahlte Eigenanteile.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie auf die Privatberechnung ausgefallener Termine, sowie auf eventuelle zusätzliche Kosten (z. B. Zuzahlung oder möglicher Selbstbehalt) hingewiesen wurden.
Ihr arzd Team
Behandlungsvertrag
zwischen
arzd Heininger & Kalinowski GbR
Düsseldorfer Str. 29
47051 Duisburg
Tel. +49 203 26460
und